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1. Allgemeines
1.1. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen und mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Vermittler ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden zustande kommenden Beherbergungs-, Beförderungs- und Servicevertrages.
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die zu erbringende Leistung bezieht sich auf die Vermittlung in fremden Namen von Übernachtungsleistungen sowie Beförderungs- und Serviceleistungen.
2.2. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit dem jeweiligen Leistungsträger durch Buchungsbestätigung zustande. Der Vermittler nimmt die Bestätigung ausdrücklich als Vertreter des Leistungsträgers vor.
2.3. Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Mit Buchungs- sowie Zahlungseingang bietet der Kunde den Abschluss eines Leistungsvertrages verbindlich an.
2.4. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Kunden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.5. Der Leistungsvertrag mit dem Leistungsträger kommt durch die Annahme des in der Buchung enthaltenen Antrages des Kunden zustande. Die Annahme erklärt der Vermittler als Vertreter des jeweiligen Leistungsträgers. Eine diesbezügliche Bevollmächtigung liegt vor. Als Annahme gilt die Reservierungsbestätigung, die an den Kunden unverzüglich übersandt wird.
2.6. Der Vermittler hat ausdrücklich den Status eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen, soweit sich nicht aus den Grundsätzen des Reiserechts etwas anderes ergibt.
2.7. Eine unverbindliche Reservierung, welche den Kunden zum kostenlosen Rücktritt berechtigt, ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermittler als Vertreter des Leistungsträgers möglich. Fehlt eine solche Vereinbarung, führt die Buchung zwingend zu einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden.
2.8. Eine inhaltliche Abweichung der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Buchung gilt als neues Angebot des Leistungsträgers, vertreten durch den Vermittler, auf Abschluss eines neuen Leistungsvertrages. Der Kunde muß diesem Angebot unverzüglich, innerhalb von 24 Stunden, zustimmen. Die Zustimmung kann auch durch Zahlung erfolgen. Stimmt der Kunde nicht zu, kommt der Leistungsvertrag nicht zustande.
3. Rücktritt
3.1. Bei dem vermittelten Vertrag über eine Unterkunfts- oder Beförderungsleistung kann der Kunde bis 45 Tage vor Anreise durch schriftliche, an den Vermittler als Vertreter des Leistungsträgers gerichtete Erklärung den Beherbergungsvertrag stornieren. Erfolgt die Stornierung kurzfristig, d.h. bis zu 10 Tage vor Reiseantritt, muss der Kunde die Stornierung zusätzlich gegenüber dem Leistungsträger schriftlich erklären.
3.2. Bei einer Stornierung von weniger als 45 Tagen vor Reiseantritt bleibt der Anspruch des Leistungsträgers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der Beherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.3. Die ersparten Aufwendungen können vom Leistungsträger wie folgt pauschal festgesetzt werden:
Bei Übernachtung/Frühstück 10%
Bei Halbpension 20%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises. Es wird insoweit der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
3.4. In der Messezeit gilt abweichend von den vorstehenden Ziffern Folgendes:
Eine Stornierung ist, unabhängig vom Stornierungszeitpunkt, grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des Leistungsträgers möglich.
3.5. Eine Umbuchung (Austausch des Gastes sowie die Vereinbarung von zusätzlichen Leistungen mit dem Leistungsträger) ist keine Stornierung und löst keine Stornierungsgebühr aus. Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer, Verringerung der Zahl der Gäste und Verlegung des Aufenthalts in eine andere Zeit sind Stornierungen und lösen dementsprechend Gebühren aus.
3.5. Bei vermittelten Verträgen über Serviceleistungen, Messeservice usw. ist ein Rücktritt und eine Umbuchung ausgeschlossen.
3.6. Im Falle des Rücktritts von Transportleistungen bleibt der Anspruch des Leistungsträgers bestehen. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitige Verwendungen werden angerechnet.
4. Weitere Bestimmungen zum Leistungsvertrag
4.1. Die Zahlungen des Kunden sind zur besseren Kontrolle an den Vermittler direkt zu richten. Auf das Konto des Vermittlers ist der gesamte Reisepreis innerhalb von drei Tagen nach dem Buchungseingang auf das Konto Nr. 962473208 BLZ 200 100 20, bei der Postbank Hamburg zur Anweisung zu bringen und der getätigte Bankauftrag für die Buchungsleistung unverzüglich per Fax an den Vermittler zu senden. Nach erfolgtem Geldeingang wird die Buchung an den jeweiligen Leistungsträger weitergegeben. Die Annahme des Leistungsvertrages erklärt der Vermittler, nach Rücksprache mit dem Leistungsträger, unverzüglich gegenüber dem Gast durch schriftliche Reservierungsbestätigung.
4.2. Zum Zwecke der vereinfachten Abwicklung kann im Einzellfall und nach Absprache mit dem Vermittler, der fällige Geldbetrag direkt auf das Konto des jeweiligen Leistungsträgers angewiesen werden.
4.3. Die vom Leistungsträger geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
4.4. Die in der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen, soweit nicht anders angegeben, alle Nebenkosten ein.
4.5. Die gebuchten Zimmer werden von dem Leistungsträger am Anreisetag bis 22.00 Uhr freigehalten. Der Kunde ist verpflichtet, den Leistungsträger zu verständigen, wenn er nach 22.00 Uhr anreist. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Beherbergungsleistung.
4.5. Auf die No Show finden die Regelungen für die Stornierung von Verträgen Anwendung.
4.6. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Kunde direkt an den jeweiligen Leistungsträger wenden. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen, soll sich der Kunde an den Vermittler wenden, der sich um Abhilfe bemühen wird.
5. Haftung
5.1. Der Vermittler haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung beschränkt auf den nach der Art der Vermittlungsleistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.
5.2. Der Vermittler haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihm oder einem Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der jeweilige Leistungsträger.
5.3. Die vertragliche Haftung des Leistungsträgers für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und vertraglichen Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden vom Leistungsträger weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Leistungsträger für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
6. Rechtswirksamkeit, Status und Gerichtsstand
6.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
6.2. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz des Leistungsträgers bzw. des Vermittlers maßgebend.
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